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Aufwertung der Erzieher*innenausbildung

Hochschulzugangsberechtigung

Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2021 erhalten Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Damit können Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung direkt an allen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg ein Studium beginnen, ohne dafür die bisherige Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen zu müssen.

Bachelor Professional

Nach einem Beschluss des baden-württembergischen Kultusministeriums tragen Absolvent*innen der Fachschule für Sozialpädagogik ("staatlich anerkannte Erzieher*innen") ab dem Schuljahr 2020/21 die Berufsbezeichnung "Bachelor Professional".