Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Kontakt

Fördermöglichkeiten

Ihre Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik der DAA Göppingen kann durch einen Bildungsgutschein und/oder Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BaFöG) gefördert werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit, Ihrem Jobcenter oder dem Landratsamt Ihres Wohnortes. 

Aufstiegs-BAföG

Seit dem 1. August 2016 gilt das aktualisierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das weiterbildungswilligen Menschen attraktivere Förderbedingungen bietet und ihnen damit den Zugang zu einer Ausbildung erleichtert.

Wer sich berufsbegleitend oder auch in Vollzeit neue Karrierechancen erarbeiten möchte, kann das jetzt mit einer erweiterten Förderung und weniger Bürokratie tun. So kann beispielsweise der Förderantrag direkt online gestellt werden: Weitere Informationen erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de

Schüler BAföG

Für Schüler*innen am Berufskolleg für Sozialpädagogik gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler-BAföG. Das BAföG für Schüler muss nicht zurückgezahlt werden. Im Einzelfall kann das Schüler-BAföG auch in der Fachschule für Sozialpädagogik beantragt werden und kann auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Weitere Informationen zum BAföG

www.bafoeg-rechner.de

www.das-neue-bafoeg.de

Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)

Stipendium der DAA-Stiftung Bildung und Beruf

Die DAA-Stiftung Bildung und Beruf unterstützt unsere Schülerinnen und Schüler bei Bedarf mit Schulgeld­ersatz. So können auf Antrag bis zu 150,- € im Monat pro Schüler*in gezahlt werden. Sie müssen hierfür einen Antrag stellen, dem die üblichen Nachweise in Form von Steuererklärung, Gehaltsabrechnung oder Kontoauszügen beizufügen sind. Die DAA-Stiftung wird diesen Antrag prüfen und bei einem positiven Bescheid entsprechende Unterstützungszahlungen als Schulgeldersatz direkt an die Schule leisten.

Gerät ein*e Schüler*in oder seine*ihre Familie während des Schuljahres in eine Notlage, so können die Schulgebühren ausgesetzt, verringert, über eine längere Frist gestreckt, in Einzelfällen sogar ganz erlassen werden.